Impressum

Verantwortlich:

Inhaltlich Verantwortlich gemäß § 6 MDStV:

Atelier Irene Schuh
Bethmann-Hollweg-Str. 10
60599 Frankfurt am Main

Kontakt:
Telefon: +49 69 658334
Telefax: +49 69 658334
E-Mail: info@atelier-is.de

 

Umsatzsteuer-ID
USt-IdNr.: DE 156984907

 

Bankverbindung:

Kontonummer: 500 289 023
BLZ:  501 90 000
Bank:  Frankfurter Volksbank

 

Teilnahmebedingungen/AGB

§ 1 Allgemeines
(1) Wer sich zu einem Kurs im Atelier anmeldet, erkennt die Teilnahmebedingungen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen an.
(2) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, Email). Bei telefonischen Anmeldungen gilt die Mailbestätigung durch das Atelier Schuh als solche.
(3) Vor und bei Vertragsabschluss getroffene Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Ankündigung von Kursen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldung stellt ein Vertragsangebot an das Atelier Irene Schuh dar.
(3) Der Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung des Atelier Irene Schuh (Anmeldebestätigung) zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt durch das Zusenden einer Email.
(4) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen dem Atelier Irene Schuh als Veranstalterin und der/des Anmeldenden begründet.
(5) Das Atelier Irene Schuh darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(6) Das Atelier Irene Schuh bietet im Bereich der Kinder-Kunstschule nur Veranstaltungen für Minderjährige an, wenn der Anmeldung eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigen beigefügt ist oder diese vom Erziehungsberechtigten vorgenommen wird. 


§ 3 Entgelte und Zahlung
(1) Die Kursgebühr ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung im Flyer oder auf den Seiten der Homepage. Dort sind Art der Kurse, Kursname und Kurstermin zu finden. Ausgewiesen ist der Gesamtbetrag.
(2) Der Gesamtbetrag und die besonderen Kosten werden in voller Höhe vor Kursbeginn fällig. Ratenzahlung ist ausgeschlossen. Es kommt auf den Eingang auf dem Konto des Ateliers Irene Schuh an.
(3) Im besonderen Fall einer kurzfristigen Anmeldung kann der Kursbetrag am ersten Kurstag in bar eingezahlt werden.
(4) Bezahlung per Banküberweisung:
a) Überweisung an das Konto Atelier Irene Schuh
Kontonummer: 500 289 023
BLZ:  501 90 000
Bank:  Frankfurter Volksbank
unter Angabe des Kurses und des Namens der/des Anmeldenden.

 

§ 4 Organisatorische Änderungen
(1) Das Atelier Irene Schuh kann jederzeit aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(2) Muss ein Kurs ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin/eines Dozenten), kann diese nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.


§ 5 Rücktritt und Kündigung durch das Atelier Irene Schuh
(1) Für das Zustandekommen eines Kurses ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl von 6 Personen notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann das Atelier Irene Schuh vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer/innen bestehen nicht.
(2) Das Atelier Irene Schuh kann ebenfalls vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die das Atelier Irene Schuh nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat die/der Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
(3) Entgelte werden nicht erstattet, wenn ein Kurs aus Gründen höherer Gewalt vom Atelier Irene Schuh abgesagt werden muss.
(4) Das Atelier Irene Schuh kann den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
a) Gemeinschaftswidriges Verhalten in Kursen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung.
Statt einer Kündigung kann das Atelier Irene Schuh die/den Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltung oder von Teilen der Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch wird durch eine solche Kündigung oder durch einen auch teilweisen Ausschluss nicht berührt.

 

§ 6 Kündigung und Widerruf durch die/den Teilnehmer/in
(1) Bei schriftlicher Abmeldung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.
(2) Bei späterer Abmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts und der besonderen Kosten. Dies gilt auch bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse der Teilnehmerin/des Teilnehmers. Im Krankheitsfall werden bis zum Tag des Veranstaltungsbeginns unter Vorlage eines Attests 50 % des Veranstaltungsentgelts rückerstattet. Besondere Kosten sind grundsätzlich nicht erstattungs-fähig.
(3) Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Die Kündigung oder der Widerruf wird vom Atelier Irene Schuh schriftlich bestätigt. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.

(4) Nach Anmeldung kann der Teilnehmer nicht mehr von der Teilnahme zurücktreten. Es besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu melden. Bei Storno bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn werden 25% des Trainingspreises, danach 70%, in Rechnung gestellt.

(5) Erstattungen können in der Regel nur unbar erfolgen.

(6) Vom Teilnehmer versäumte Unterrichtsstunden verfallen ohne Anspruch auf Ersatz, im Krankheitsfall gilt § 6 Absatz 2.


§ 7 Haftung
(1) Schadenersatzansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers gegen das Atelier Irene Schuh sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn das Atelier Irene Schuh Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen, ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmerin/des Teilnehmers.


§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Ab-machungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
(2) Als Gerichtsstand wird Frankfurt am Main vereinbart. 

 

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